gesetzliche Vorschriften

gesetzliche Vorschriften

 

 

Handel und Vertrieb

Reptilien dürfen in Deutschland nach dem Tierschutzgesetzt nur von Experten verkauft bzw. vertrieben werden. Es ist streng geregelt, wer Tiere verkaufen darf und wer nicht. Es ist verboten ohne behördliche Genehmigung, Tiere gewerbsmäßig zu verkaufen oder mit ihnen, wie auf einer Börse zu handeln. Diese Erlaubnis erhält man nur, wenn man Nachweisen kann, dass man ein Experte auf dem Gebiet ist, und über dementsprechende Erfahrung verfügt.

 

 

Haltung

Je nach Bundesland gibt es Beschränkungen für die Haltung von besonders gefährlichen Tieren, wie zum Beispiel Giftschlangen oder diversen Raubtieren. Hier gibt es strenge ordnungspolizeiliche und veterinärmedizinische Verordnungen.

Generell lässt sich sagen, dass eine Einfuhr und die Haltung von Reptilien, die entweder unter das Washingtoner Artenschutzabkommen oder die Bundesartenschutzbestimmung fallen, nur mit detaillierter Kennzeichnung und Nachweis über die Herkunft möglich ist. Dennoch gibt es immer wieder Personen, die ihre zuhause gehaltenen Exoten, nicht über dem "offiziellen" Wege bezogen haben. Dies sind meist illegale Wildfänge, die ihren Weg nach Deutschland gefunden haben. Wer einmal so ein geschütztes Tier sein eigen nennen darf, muss Mindestanforderungen für die Haltung des Exoten aufweisen, die im speziellen sogar durch eine Ortsbegehung durch Ordnungs- oder Veterinäramt überprüft werden können.

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